Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, ob eine Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wirklich verbessern würde. Einen automatischen Anspruch gibt es zwar nicht – am Ende entscheidet deine Vermittlungsfachkraft individuell –, aber die Chancen stehen gut, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft:
- Du bist aktuell arbeitslos gemeldet und beziehst Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- Dein Job ist gerade unsicher
– dein befristeter Vertrag läuft aus, dir wurde gekündigt, oder dein Betrieb ist in Kurzarbeit
- Du hast keinen Berufsabschluss oder deiner liegt schon eine Weile zurück und du hast seitdem in einem ganz anderen Bereich gearbeitet
- Du möchtest nach einer Pause (z. B. Elternzeit) wieder ins Berufsleben zurück
- Dein aktueller Job steht wegen neuer Technologien, Digitalisierung oder Veränderungen in deiner Branche auf der Kippe
- Dir fehlen bestimmte Qualifikationen oder du hast es aus anderen Gründen gerade schwerer, einen passenden Job zu finden
Auch wenn du fest angestellt bist: Dein Arbeitgeber kann für dich eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz beantragen – das lohnt sich, einfach mal anzusprechen.
Wie du vorgehen kannst?
Am besten machst du einfach einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter aus. Im persönlichen Gespräch schaut man gemeinsam mit dir, ob und wie eine Förderung für dich passt. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter dein Ansprechpartner; beziehst du Arbeitslosengeld oder ist dein Job bedroht, wendest du dich an die Agentur für Arbeit.