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Fachbeitrag
LNLutz Nitsche & Christian Roppelt03. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

iSFP erstellen: Der Praxis-Leitfaden für Energieberater und Eigentümer 2026

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist hochkomplex, und viele Immobilienbesitzer scheuen die hohen Investitionskosten ohne einen klaren, wirtschaftlichen Plan. Wer heute rechtssicher einen iSFP erstellen lässt, sichert sich oder seinen Kunden nicht nur einen strategischen Weg zur Traumimmobilie, sondern schaltet auch maximale staatliche Zuschüsse frei. Dieser Leitfaden zeigt dir präzise, wie der Prozess in 7 Schritten abläuft, welche aktuellen Richtlinien für dich als Berater gelten und wie du das Maximum an Fördergeldern im Jahr 2026 herausholst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kernaufgabe: Einen iSFP erstellen bedeutet, Eigentümern einen langfristigen, übersichtlichen und staatlich geförderten Schritt-für-Schritt-Plan für die energetische Sanierung ihres Gebäudes zu liefern.
  • iSFP Ablauf in 7 Schritten: Der offizielle Erstellungsprozess gliedert sich exakt in 7 Phasen – von der Erstberatung und Vor-Ort-Begehung über die Bilanzierung und Dokumentenerstellung bis hin zum Übergabegespräch und Fördernachweis.
  • Fördervorteile: Der Staat bezuschusst die Energieberatung über das BAFA. Zudem schaltet der fertige Sanierungsfahrplan für den Kunden den lukrativen iSFP Bonus 2026 in Höhe von zusätzlich 5 Prozentpunkten auf ausgewählte Maßnahmen frei.
  • Voraussetzung: Nur qualifizierte iSFP Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) der dena eingetragen sind und nach dem geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bilanzieren, dürfen das Dokument ausstellen.

Warum solltest du als iSFP Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes, farblich codiertes Instrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Wenn du einen Sanierungsfahrplan erstellst, übersetzt du komplexe bauphysikalische Daten in leicht verständliche, grafisch aufbereitete Handlungsempfehlungen für den Immobilienbesitzer. Die energetische Sanierung wird dadurch in sinnvolle, aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete unterteilt.

Das primäre Ziel ist es, das Gebäude schrittweise (oder in einem Zug) auf ein hohes Effizienzniveau zu heben. Ein methodisch sauberer iSFP verhindert sogenannte "Lock-in-Effekte". Dies sind fatale Planungsfehler, bei denen beispielsweise zuerst eine neue, teure Wärmepumpe eingebaut wird, bevor die Fassadendämmung oder der Fenstertausch abgeschlossen sind, was letztlich zu überdimensionierten Anlagen und ineffizientem Heizbetrieb führt.

Wie sieht der ideale iSFP Ablauf in 7 Schritten in der Praxis aus?

Der standardisierte iSFP Ablauf folgt den offiziellen Vorgaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des BAFA. Wenn du fachgerecht einen iSFP erstellen möchtest, durchläufst du lückenlos die folgenden 7 Schritte:

1. Vorbereitung und Erstkontakt

Im ersten Schritt klärt der iSFP Energieberater die Wünsche, Zielsetzungen und finanziellen Rahmenbedingungen des Eigentümers. Zudem werden bereits vorhandene Unterlagen gesammelt – darunter Baupläne, Schornsteinfegerprotokolle sowie Abrechnungen über den bisherigen Energieverbrauch.

2. Vor-Ort-Begehung des Gebäudes

Die gründliche Bestandsaufnahme am Objekt ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Berater prüft die gesamte Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster), untersucht die vorhandene Anlagentechnik und identifiziert energetische Schwachstellen sowie Wärmebrücken.

3. Energetische Bilanzierung des Ist-Zustands

Zurück im Büro gibt der Berater alle erfassten Gebäudedaten in eine zertifizierte Bilanzierungssoftware ein. Die Berechnung des Ist-Zustands erfolgt strikt nach den Vorgaben der DIN V 18599 unter Anwendung der aktuellen Bestimmungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

4. Entwicklung der Maßnahmenpakete

Auf Basis des Ist-Zustands erarbeitet der Berater logisch aufeinander aufbauende Sanierungsschritte. Jedes Maßnahmenpaket (z. B. Hüllflächendämmung, Fensteraustausch, Umstellung auf erneuerbare Energien) wird so aufeinander abgestimmt, dass Folgemaßnahmen nicht blockiert werden.

5. Erstellung der offiziellen iSFP-Dokumente

Nach der fachlichen Ausarbeitung überträgt der Berater die Daten in die bundeseinheitliche iSFP-Druckapplikation. Es werden zwei zentrale Dokumente generiert: „Mein Sanierungsfahrplan“ (für den Kunden verständlich aufbereitet) und die „Umsetzungshilfe“ (mit detaillierten technischen Angaben für Handwerker und Fachplaner).

6. Das persönliche Übergabegespräch

Der fertige Fahrplan wird dem Eigentümer in einem ausführlichen Beratungsgespräch ausgehändigt und erläutert. Der Energieberater erklärt die empfohlenen Sanierungsschritte, die geschätzten Investitionskosten, die Einsparpotenziale sowie die Kombinationsmöglichkeiten von BEG Förderung 2026 und KfW-Krediten.

7. Nachbereitung und Verwendungsnachweis

Zum Abschluss reicht der Berater die erforderlichen Nachweise und die Bestätigung über das erfolgte Übergabegespräch beim BAFA ein. Damit wird der staatliche Zuschuss für die Energieberatung (EBW) final freigegeben und an den Kunden oder Berater ausgezahlt.

Welche iSFP Förderung 2026 und BEG-Zuschüsse gibt es aktuell?

Eigentümer, die einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, profitieren finanziell auf zwei Ebenen: bei den Beratungskosten selbst und durch signifikant erhöhte Fördersätze bei der späteren Umsetzung der Maßnahmen.

BAFA-Zuschuss für die Energieberatung (EBW)

Gemäß der BAFA-Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst der Staat die Erstellung des Dokuments. Die maximale Förderhöhe liegt bei 50 % des förderfähigen Beraterhonorars.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Maximal 650 Euro Zuschuss.
  • Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten): Maximal 850 Euro Zuschuss.

Der iSFP Bonus 2026 für den Eigentümer

Setzt der Eigentümer eine im iSFP empfohlene Maßnahme innerhalb von 15 Jahren um, erhält er den begehrten iSFP Bonus 2026. Dieser gewährt zusätzliche 5 Prozentpunkte auf die staatliche Grundförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Übersicht: BEG Förderung 2026 mit und ohne iSFP Bonus

Maßnahme Grundförderung iSFP-Bonus Maximal
Fassaden- und Dachdämmung, Fenster, Türen 15 % + 5 % (nur über 30.000 €) 20 %
Lüftungsanlagen 15 % + 5 % (nur über 30.000 €) 20 %
Heizungsoptimierung 15 % + 5 % (nur über 30.000 €) 20 %
Heizungstausch (KfW 458) 30 % entfällt 80 %
Erstellung des iSFP 50 % entfällt 650 € / 850 €

(Quelle: Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), Stand 2026. Gemäß BEG EM-Richtlinie ist der iSFP-Bonus ausschließlich für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik anwendbar, explizit nicht für den reinen Heizungstausch.)

Welche regulatorischen Anforderungen gelten, wenn du einen Sanierungsfahrplan erstellst?

Das Ausstellen dieses zertifizierten Dokuments ist stark reglementiert. Folgende rechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten:

  • Zulassung (EEE-Liste): Zwingende rechtliche Voraussetzung ist die Zulassung als anerkannter iSFP Energieberater. Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (DENA) registriert sein.
  • Grundqualifikation: Eine technische Grundqualifikation nach den Vorgaben des aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist gesetzliche Voraussetzung.
  • Zusatzqualifikation: Fehlende formelle Qualifikationen können über anerkannte Weiterbildungen (oft AZAV-zertifiziert) erworben werden.
  • Das DENA-Regelheft: Die Methodik, die Visualisierung und die Berechnung müssen strikt nach dem dena-Regelheft zum iSFP (in der aktuell gültigen Fassung 2026) erfolgen.

Fazit: Warum das "iSFP erstellen" das Fundament für die energetische Sanierung ist

Das Erstellen eines Sanierungsfahrplans ist die unangefochtene Kernkompetenz jedes erfolgreichen Energieeffizienz-Experten und der wichtigste strategische Grundstein für den Hauseigentümer. Die Einhaltung des 7-stufigen iSFP Ablaufs verhindert teure Planungsfehler, strukturiert die Sanierung und ist der exklusive Schlüssel zum iSFP Bonus 2026. Wenn du als Energieberater den Ablauf rechtssicher beherrschst und die Berechnungsnormen nach dem GModG anwenden kannst, leistest du nicht nur einen echten Beitrag zum Klimaschutz, sondern etablierst dich langfristig erfolgreich in der Sanierungsbranche.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum iSFP erstellen

Wie lange ist ein iSFP gültig, um den iSFP-Bonus abzurufen?

Ein individueller Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren ab dem Datum der Ausstellung. Hausbesitzer haben also anderthalb Jahrzehnte Zeit, die empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen und sich bei jeder umgesetzten Maßnahme an der Gebäudehülle den iSFP-Bonus von 5 % zu sichern.

Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis und einem iSFP?

Ein Energieausweis bewertet lediglich den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes (vergleichbar mit einer TÜV-Plakette). Ein iSFP hingegen ist ein detaillierter, in die Zukunft gerichteter Projektplan. Er zeigt nicht nur auf, wo Energie verloren geht, sondern liefert konkrete, aufeinander aufbauende Sanierungsschritte inklusive Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten.

Muss der Hauseigentümer alle Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen?

Nein, der iSFP ist eine völlig unverbindliche Empfehlung. Der Eigentümer geht keine rechtliche Verpflichtung zur Sanierung ein. Er kann sich auch dazu entscheiden, nur ein einzelnes Maßnahmenpaket (z. B. nur den Fenstertausch) umzusetzen – und erhält dennoch den iSFP-Bonus für diese spezifische Maßnahme.

Erhöht ein iSFP auch die maximal förderfähigen Kosten?

Ja, das ist einer der größten finanziellen Hebel. Liegt ein iSFP vor und wird eine darin empfohlene Maßnahme umgesetzt, verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen (BEG EM) von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Kann man einen iSFP auch für einen Neubau erstellen?

Nein. Die BAFA-Förderung für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und der iSFP richten sich ausschließlich an Bestandsgebäude. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude mindestens 10 Jahre zurückliegt.

Ist die Reihenfolge der Sanierungsschritte im iSFP rechtlich bindend?

Grundsätzlich gibt der Energieberater eine technisch und bauphysikalisch sinnvolle Reihenfolge vor (z. B. erst dämmen, dann Wärmepumpe dimensionieren), um Bauschäden und Ineffizienzen zu vermeiden. Will der Eigentümer aus bestimmten Gründen (z.B. Heizungshavarie) ein späteres Paket vorziehen, ist der iSFP-Bonus darauf in der Regel dennoch anwendbar, sofern die Einzelmaßnahme den technischen Mindestanforderungen der BEG entspricht.

Was passiert, wenn sich das Gebäude nach dem 1. Schritt stark verändert (z.B. Anbau)? Muss der iSFP neu erstellt werden?

Der iSFP ist eine Momentaufnahme des Ist-Zustandes. Kleinere Abweichungen bei der Umsetzung sind unproblematisch. Bei wesentlichen strukturellen Änderungen am Gebäude (z. B. eine große Wohnflächenerweiterung durch einen Anbau), die die energetische Gesamtbilanz grundlegend verändern, kann es jedoch sinnvoll sein, den Fahrplan nach GModG-Richtlinien aktualisieren zu lassen.

Die Autoren

Lutz Nitschke
Dipl. Ing. Versorg. & Umwelttechnik DENA Eneregieberater MBA Real Estate Management
Christina Roppelt
MA Rhetorik, Philosophie und VWL
nitro-energy GmbH
Datum: 26.08.2026