1. Fachleute mit Handwerksrolleneintragung in zulassungspflichtigen Bau‒, Ausbau‒ oder anlagentechnischen Gewerben oder im Schornsteinfegerhandwerk.
2. Meister in zulassungsfreien Handwerken aus unter Punkt 1 genannten Fachbereiche.
3. Qualifizierte Fachkräfte ohne Meistertitel, die dennoch zur selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks in den Bereichen aus Punkt 1 berechtigt sind.
4. Staatlich anerkannte/geprüfte Techniker mit Ausbildung zur fachlichen Beurteilung.